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Einschulung vorzeitig beantragen

Rheinland-Pfalz 99088012005000, 99088012005000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088012005000, 99088012005000

Leistungsbezeichnung

Einschulung vorzeitig beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulanmeldung (Synonym), Grundschule (Synonym), Schulaufnahmeverfahren (Synonym), 5 Jahre (Synonym), Einschulung (Synonym), Schulfähigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt und Sie möchten es vorzeitig einschulen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Kind im Jahr der Einschulung der schulpflichtigen Kinder erst nach dem 31.08. sechs Jahre alt wird und wenn Sie sich aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung vorstellen können, dann können Sie dies bei der zuständigen Grundschule beantragen.

Tipp:  Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtung und die Schulleitung der Grundschule können Sie zum geeigneten Einschulungszeitpunkt Ihres Kindes beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser, schriftlicher Antrag
  • Vorlage der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist noch nicht schulpflichtig.
  • Der Entwicklungsstand Ihres Kindes lässt vermuten, dass es  erfolgreich am Unterricht der Klassenstufe eins teilnehmen kann.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Melden Sie Ihr Kind in der zweiten Februarhälfte des Jahres, in dem Sie die Einschulung wünschen, an der Grundschule an und beantragen Sie bei der Schulleitung die vorzeitige Einschulung.

  • Ihr Kind nimmt wie alle anderen Kinder an der schulärztlichen Untersuchung teil. Außerdem wird der aktuelle Entwicklungsstand Ihres Kindes ermittelt.
  • Die Schulleitung lädt Sie mit Ihrem Kind zusammen zu einem Gespräch ein um Hinweise für die Schulaufnahme zu gewinnen.
  • Die Entscheidung, ob Ihr Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult werden kann, trifft unter Berücksichtigung aller notwendigen Informationen abschließend die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.
  • Ihr Kind wird mit der Aufnahme schulpflichtig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung muss in der zweiten Februarhälfte des Jahres erfolgen, in dem das Kind in die Schule aufgenommen werden soll.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden