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Öffentliche Waage Betrieb anzeigen

Rheinland-Pfalz 99037009000000, 99037009000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037009000000, 99037009000000

Leistungsbezeichnung

Öffentliche Waage Betrieb anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wäger (Synonym), Öffentlicher Wäger (Synonym), Waage (Synonym), Öffentliche Waage (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

30.06.2020

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

Teaser

Eine Waage, die zur Nutzung für Dritte vorgesehen ist, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Sie möchten eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden? Dann müssen Sie dieses dem Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

  • Anbringung eines Schildes: „Öffentliche Waage Wägebereich von …kg bis …kg“
  • Öffentliche Wägungen sind
    • gewissenhaft und unparteiisch vorzunehmen,
    • abzulehnen, wenn Verwender/Besitzer der Waage, das       Wägepersonal oder ein unmittelbarer Angehöriger unmittelbares       Interesse an dem Wägeergebnis haben.
  • Bescheinigung der öffentlichen Wägungen mit Unterschrift und Angabe
    • dass es sich um eine öffentliche Wägung handelt,
    • von Ort und Datum der Wägung des
    • Namens des Auftraggebers,
    • der Art des Wägegutes,
    • des Kennzeichens bei KFZ oder Anhängern,
    • bei selbsttätigen Waagen: des Zählwerksstandes vor/nach der Wiegung und Wägeergebnis.
  • Aufbewahrung der Unterlagen über die öffentlichen Wägungen für mindestens zwei Jahre

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde formlos schriftlich oder über das allgemeine Kontaktformular mit, dass Sie eine „Öffentliche Waage“ an- oder abmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keiner.

Kurztext

Wer eine Waage für die Nutzung durch Dritte als „Öffentliche Waage“ neu zur Verfügung stellen möchte oder eine „Öffentliche Waage“ abmelden möchte, muss dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.

Formulare

Formlos schriftlich (Brief oder Fax) oder E-Mail.