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Ambulanten Pflegedienst anmelden

Rheinland-Pfalz 99018120104000, 99018120104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018120104000, 99018120104000

Leistungsbezeichnung

Ambulanten Pflegedienst anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Pflegedienst zulassen (Synonym), Pflegehilfe (Synonym), Pflegeleistung (Synonym), Pflegedienst gründen (Synonym), Haushaltshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Pflegen ist Ihre Passion? Gründen Sie Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst.

Volltext

Ambulante Pflegedienste pflegen in einem bestimmten Einzugsbereich pflegebedürftige Personen in der Wohnung und unterstützen bei hauswirtschaftlichen Besorgungen. Aufgrund des Personenkreises, den der Pflegedienst betreuen soll, werden hohe Ansprüche an die Gründung gestellt.

Auch als ambulanter Pflegedienst müssen Sie rund um die Uhr erreichbar sein.

Ihr Pflegedienst gilt als zugelassen, sobald Sie mit dem Landesverband der Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Dieser regelt, welche Leistungen Sie in welchem Umfang erbringen und wie groß Ihr Einzugsgebiet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsurkunde für die Pflegedienstleitung (PDL) und stellvertretende PDL als
    • Pflegefachfrau / Pflegefachmann,
    • oder Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • oder Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Nachweis der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • Nachweis der Berufspraxis
  • aktuelles Führungszeugnis für die PDL
  • aktuelles Führungszeugnis des Inhabers oder der Inhaberin des Trägers
  • Beschäftigungsnachweis (Nachweis der Sozialversicherungspflichtig vollbeschäftigten PDL und stellvertretenden PDL)
  • Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
  • Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht etc.)
  • Nachweis über die Anzeige beim Gesundheitsamt
  • Nachweis über die Anzeige beim Finanzamt
  • Information über den Träger der Einrichtung
  • ggf. Nachweis über Gesellschaftsvertrag
  • Bestätigung der Eintragung ins Handelsregister
  • Antragsformular
  • Kostenaufstellung
  • Personalaufstellung
  • Musterpflegevertrag
  • Pflegekonzept

Information über ggf. Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Voraussetzungen

  • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person ist eine ausgebildete Pflegefachkraft.
  • Sie selbst oder eine bei Ihnen beschäftigte Person hat eine abgeschlossene Zusatzqualifikation zur Pflegedienstleitung (PDL) bzw. ein Studium des Pflegemanagements abgeschlossen.
  • Sie haben eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 8 Jahre.
  • Sie müssen eine stellvertretende verantwortliche Person bestimmen, die die genannten Voraussetzungen ebenfalls erfüllt.
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zunächst müssen Sie alle notwendigen Schritte einleiten, die für die Gründung eines Betriebes notwendig sind. Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen ambulanten Pflegedienst erfüllen und die Unterlagen vorliegen, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Da der Prüfprozess für die Kassenzulassung sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genug Zeit dafür einplanen und sich gut darauf vorbereiten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Zulassung ist der Landesverband der Pflegekassen zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden