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Lehramtsprüfung durchführen

Rheinland-Pfalz 99019065007000, 99019065007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019065007000, 99019065007000

Leistungsbezeichnung

Lehramtsprüfung durchführen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Prüfung (Synonym), Lehramt (Synonym), zweite Ausbildungsphase (Synonym), Lehrer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2020

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Schulen schließt im Rahmen des Vorbereitungsdienste (Zweite Ausbildungsphase) die Ausbildung für ein Lehramt ab, nachdem vorab als Voraussetzung ein lehramtsbezogenes Studium (Erste Ausbildungsphase) erfolgreich absolviert wurde.

Volltext

Durch die Zweite Staatsprüfung soll festgestellt werden, ob die Befähigung für das jeweilige Lehramt zuerkannt werden kann.

Die Zweite Staatsprüfung schließt den Vorbereitungsdienst ab, der in in einem Studienseminar und in einer oder mehreren Ausbildungsschulen durchgeführt wird. Der Vorbereitungsdienst macht die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut, dass sie

Erforderliche Unterlagen

Über die Unterlagen, die zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen erforderlich sind, hinaus, sind für die Zweite Staatsprüfung keine weiteren Unterlagen notwendig.

Voraussetzungen

Die Zulassung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung erfolgt im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durch das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt voraus.

Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.

Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, in denen die Lehrbefähigung erworben werden soll.

Die mündliche Prüfung umfasst

  • eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer bzw. in einem der beiden Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens bzw. eines Förderplanes auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches,
  • eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches bzw. in Erziehung und Unterricht im anderen Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung,
  • eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen geltenden Bewerbungsfristen.

Die Prüfungstermine der Zweiten Staatsprüfung werden vom Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen jeweils festgesetzt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig. Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung obliegt dem Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.

Formulare

nicht vorhanden