Abendgymnasium anmelden
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Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Hier bekommen Sie Informationen und Hilfestellungen für die Aufnahme an einem Abendgymnasium.
Das Abendgymnasium ist eine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges. Es bietet Ihnen als erwachsener oder erwachsenem Studierenden mit Berufserfahrung die Möglichkeit, nach einem dreijährigen Bildungsgang die allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Sie durchlaufen eine einjährige Einführungsphase im Klassenverband und eine zweijährige Qualifikationsphase im Kurssystem.
Das Abendgymnasium ist für Sie richtige Wahl, wenn Sie Ihre Berufstätigkeit (noch) nicht ganz aufgeben wollen oder können. Der Unterricht findet an vier bis fünf Wochentagen am Abend statt.
Alternativ wird das Modell „Abitur-online“ angeboten. Darin ist der Unterricht je zur Hälfte in „Präsenzphasen“ (zwei Wochentage in der Schule) und in „Selbstlernphasen“ (zu Hause am PC) organisiert. Sie lernen und arbeiten genau so viel wie diejenigen, die jeden Abend die Schule besuchen, können sich aber die Hälfte der Zeit selbst einteilen.
Mit Ihrem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- einen Lebenslauf mit Lichtbild,
- eine beglaubigte Kopie des Abschluss- oder Abgangszeugnisses Ihrer letzten allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus) und der berufsbildenden Schule,
- beglaubigte Kopien eines Berufsabschlusszeugnisses (z. B. Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbrief) oder sonstiger Zeugnisse und Bescheinigungen über Ihre berufliche Tätigkeit,
- eine formlose Erklärung, ob Sie schon einmal versucht haben, in einem Abendgymnasium oder Kolleg aufgenommen zu werden,
eine Bescheinigung über Ihre Berufstätigkeit.
Für die Aufnahme in das Abendgymnasium müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben den qualifizierten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Abschluss erworben.
- Sie können eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine geregelte Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren Dauer nachweisen. Alternativ kann auch die Führung eines Familienhaushalts angerechnet werden.
- Sie haben nicht schon die allgemeine Hochschulreife.
- Sie haben nicht schon mehr als einmal eine Abiturprüfung – auch in einem anderen Bundesland – ohne Erfolg versucht.
Weil das Abendgymnasium ein berufsbegleitendes Angebot ist, müssen Sie bis zum Ende des dritten Schulhalbjahrs berufstätig sein und dies immer zu Beginn eines Halbjahres nachweisen oder wenigstens durch Meldung bei der Agentur für Arbeit für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.
- Sie bewerben sich direkt bei dem von Ihnen gewählten Abendgymnasium und weisen mit den nötigen Dokumenten nach, dass Sie die Voraussetzungen (siehe unten) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich gern beraten.
- Mit dem Abschluss Berufsreife müssen Sie zunächst an einem halbjährigen Vorkurs teilnehmen, der am 1. Februar beginnt. Die Zulassung erfolgt eventuell über eine Aufnahmeprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie in die Einführungsphase aufgenommen.
- Mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I werden Sie in die Einführungsphase aufgenommen.
Mit einer Fachhochschulreife treten Sie in die Einführungsphase oder, falls Sie ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können, auf Probe unmittelbar in die Qualifikationsphase ein; bei entsprechendem Leistungsbild erfolgt die endgültige Aufnahme am Ende des ersten Halbjahres. Der Bildungsgang verkürzt sich dann auf zwei Jahre.
Bewerbungen und Antragstellung sind ohne engere Fristen im zweiten Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr möglich; Informationen finden Sie auf den Websites der Abendgymnasien.
Ab dem vierten Schulhalbjahr ist eine Fortführung der beruflichen Tätigkeit nicht mehr verpflichtend. Wenn Sie ab dann nicht mehr berufstätig sind, können Sie die Förderung nach BAföG beantragen. Die Unterstützung wird – sofern die Voraussetzungen vorliegen – als Zuschuss gewährt und ist daher später nicht zurückzuzahlen; die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung am Standort des Abendgymnasiums: die Stadtverwaltungen in Koblenz, Mainz oder Speyer.
Sie stellen Ihren Aufnahmeantrag bei dem von Ihnen gewählten Abendgymnasium. Dies können sein:
- Staatl. Koblenz-Kolleg und -Abendgymnasium, Koblenz
- Priv. Ketteler-Kolleg und -Abendgymnasium, Mainz
- Staatl. Pfalz-Kolleg und -Abendgymnasium Speyer