Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrerlaubnis (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Klasse C (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Führerschein (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.11.2024
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.