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Abfallerzeugernummer beantragen

Rheinland-Pfalz 99001042001000, 99001042001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001042001000, 99001042001000

Leistungsbezeichnung

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Nachweisverordnung (Synonym), Kennnummer (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Abfälle (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Abfallerzeugernummer (Synonym), Entsorgung (Synonym), Erzeugernummer (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Abfallerzeugung (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Abfall (Synonym), Abfallerzeuger (Synonym), Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Begleitschein (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Begleitschein (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Erzeuger (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), gefährliche Abfälle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

Bei Erzeugernummern handelt es sich um betriebsbezogene Kennnummern. Erzeugernummern sind in der Regel standortbezogen zu vergeben. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebührenverzeichnis gemäß der Landesverordnung über die Kosten der Zentralen Stelle für Sonderabfälle, Lfd. Nr. 3.9.

50 – 200 €

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie formlos oder unter Verwendung eines Formblattes, das Sie auf der Webseite der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) finden, stellen.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Werktage

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallerzeugernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle erzeugt werden, muss eine zugehörige Abfallerzeugernummer beantragt werden
  • Abfallerzeugernummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallerzeugernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleitscheine und für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Rheinland-Pfalz ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) die zuständige Behörde für die Erteilung der Erzeugernummern.

Formulare

  • Formularbezeichnung: Antrag Betriebsnummer
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein