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Pflegegeld beantragen für selbst beschaffte Pflegehilfen

Rheinland-Pfalz 99106011080000, 99106011080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106011080000, 99106011080000

Leistungsbezeichnung

Pflegegeld beantragen für selbst beschaffte Pflegehilfen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pflegegeld (Synonym), gesetzliche Unfallversicherung (Synonym), gesetzliche Pflegeversicherung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

03.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld.

Volltext

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt.

Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad einer Person abhängig und wird erst ab Pflegegrad 2 gewährt.

  • Pflegegrad 2: 316 Euro,
  • Pflegegrad 3: 545 Euro,
  • Pflegegrad 4: 728 Euro 
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Als pflegebedürftige Person können Sie über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und geben das Pflegegeld regelmäßig an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren.

Wer Pflegegeld bekommt, muss sich regelmäßig – je nach Pflegegrad alle 3 bis 6 Monate – von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anderen anerkannten Beratungsstelle zu Hause beraten lassen. Damit soll die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Das Pflegegeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die Pflege in geeigneter Art und Weise privat sichergestellt wird

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld. 
  • Dort erhalten Sie auch Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden oder ihre Pflege privat organisieren, erhalten Pflegegeld.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden