Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vorgangsakte (Synonym), Bußgeld (Synonym), Bussgeld (Synonym), Akte (Synonym), einsehen (Synonym)
- Gerichtliche Entscheidungen (2140300)
- Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.