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Schulbesuch Zurückstellung anordnen

Rheinland-Pfalz 99088014088000, 99088014088000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088014088000, 99088014088000

Leistungsbezeichnung

Schulbesuch Zurückstellung anordnen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Schulanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Anordnung (088)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Kinderbetreuung (1020200)
  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2021

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sie möchten Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen.

Volltext

Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.

Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.

Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.

Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.

Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Zurückstellung mit Begründung

Voraussetzungen

  • Beantragung nur aus wichtigem Grund
  • Schulärztliche Untersuchung

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Schulanmeldung der schulpflichtigen Kinder erfolgt im August / September bei der zuständigen Grundschule.

Zwischen Oktober und Januar erfolgt die verpflichtende Schulärztliche Untersuchung.

Die Eltern stellen bis zum 15. Mai einen formlosen Antrag auf Zurückstellung bei der Schule. Der Antrag muss eine Begründung enthalten.

Die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters wird den Eltern bis zum 15. Juni schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Nach Antragstellung zum 15. Mai ist mit einer Bearbeitungsdauer von maximal 4 Wochen zu rechnen.

Frist

Antragstellung muss bis zum 15. Mai bei der zuständigen Grundschule erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Formloser Antrag auf Zurückstellung durch die Eltern bis zum 15. Mai.
  • Entscheidung der Schulleitung bis zum 15. Juni, im Benehmen mit dem Schularzt/der Schulärztin
  • Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig; sie kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.
  • Eine Zurückstellung soll in der Regel nur vorgenommen werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die für Ihr Kind zuständig ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formloser Antrag