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Abwasser beseitigen

Rheinland-Pfalz 99129001137000, 99129001137000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129001137000, 99129001137000

Leistungsbezeichnung

Abwasser beseitigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abwasserentsorgung (Synonym), Abwasserbeseitigung (Synonym), Schmutzwasserbeseitigung (Synonym), Schmutzwasserentsorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2021

Fachlich freigegeben durch

MKUEM

Teaser

Die Abwasserbeseitigung gilt als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Volltext

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von  Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und bei abflusslosen Gruben das Entleeren und Transportieren des Grubeninhalts gehört zum Aufgabengebiet.

Erforderliche Unterlagen

Abwassergebühren werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ausgenommen von der öffentlichen Beseitigungspflicht ist:

1. das in der Landwirtschaft anfallende Abwasser, das ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, naturschutzrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann.

2.   Niederschlagswasser, wenn

    a) zu dessen Beseitigung keine zugelassenen öffentlichen Abwasseranlagen zur Verfügung stehen und

    b) es auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit versickert oder in sonstiger Weise beseitigt werden kann.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Hinweis: Diese können die Abwasserbeseitigungspflicht oder deren Durchführung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts wie beispielsweise Zweckverbände übertragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den kreisfreien Städten, den verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden

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