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Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

Rheinland-Pfalz 99019062007000, 99019062007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019062007000, 99019062007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gleichwertigkeitsprüfung juristischer Abschlüsse (Synonym), Gleichwertigkeit EU (Synonym), Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Landesjustizprüfungsamt 01.12.2020

Handlungsgrundlage

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

§ 112a Abs. 1 Deutsches Richtergesetz

Teaser

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Sie haben ein juristisches Studium in einem Mitgliedsstaat der EU abgeschlossen und wollen nun in Deutschland den juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren? Dann müssen Sie zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung Ihres Hochschulabschlusses durchführen lassen.

Volltext

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung

Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Kosten

Keine.

Keine.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen.

Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.

Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.

Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.

Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate.

Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Frist

Keine.

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Widerspruch

Kurztext

  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
  • vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
  • Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU
  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
  • vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
  • Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.

Sie können den Antrag formfrei stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.