Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Pflegezeit Zuschüsse beantragen für zusätzliche Leistungen

Rheinland-Pfalz 99106019080001, 99106019080001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106019080001, 99106019080001

Leistungsbezeichnung

Pflegezeit Zuschüsse beantragen für zusätzliche Leistungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

kurzzeitige Arbeitsverhinderung (Synonym), Pflege einer Person (Synonym), Pflegeunterstützungsgeld (Synonym), Zuschüsse zur Krankenversicherung (Synonym), zusätzliche Leistungen für Pflegepersonen (Synonym), Pflegepersonen (Synonym), Pflegezeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

Verrichtungsdetail

von Zuschüssen

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat
  • Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen und deshalb kurzzeitig ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt sind, haben Sie für bis zu 10 Tage Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie beantragen.

Volltext

Beschäftigte, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung auf eine geringfügige Beschäftigung reduziert wurde, können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.

Für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt, wenn sie keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und kein Kranken- oder Verletztengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Das gilt für bis zu 10 Arbeitstage. Wenn mehrere Beschäftigte für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen diese Leistung in Anspruch nehmen, gilt sie für insgesamt höchstens 10 Arbeitstage.

Landwirtinnen und Landwirte können unter den genannten Voraussetzungen Betriebshilfe erhalten (200 Euro je Tag für bis zu 10 Tage).

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Voraussetzungen

Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung können Beschäftigte beantragen, die nach § 3 des Pflegezeitgesetzes von der Arbeit vollständig freigestellt wurden oder deren Beschäftigung durch Reduzierung der Arbeitszeit zu einer geringfügigen Beschäftigung wird.

Pflegeunterstützungsgeld ist möglich bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 des Pflegezeitgesetzes.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

Das Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich bei der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen der oder des pflegebedürftigen nahen Angehörigen beantragt werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben Beschäftigte für bis zu 10 Tage Anspruch auf entgangenes Arbeitsentgelt, wenn sie keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber oder kein Krankengeld bei Erkrankung oder Unfall eines Kindes beanspruchen können. Auch Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sind möglich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, welche Antragsformulare benötigt werden.