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Erste juristische Staatsprüfung ablegen

Rheinland-Pfalz 99019060007000, 99019060007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019060007000, 99019060007000

Leistungsbezeichnung

Erste juristische Staatsprüfung ablegen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zeugnis erhalten (Synonym), erste Juristische Staatsprüfung (Synonym), erstes Staatsexamen Jura (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2021

Fachlich freigegeben durch

JM

Teaser

Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Volltext

Die Erste Prüfung stellt keine eigenständige Prüfung dar, sondern besteht aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes stellt das Zeugnis über die erste Prüfung aus, welches die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung ausweist sowie eine Gesamtnote, in die das Ergebnis der bestandenen staatlichen Pflichtfachprüfung mit 70% und das Ergebnis der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung mit 30% einfließt.

Erforderliche Unterlagen

Da das Zeugnis über die staatliche Pflichtfachprüfung beim Prüfungsamt vorliegt, müssen Sie nur das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie beide Prüfungsteile, also die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung, bestanden haben, reichen Sie das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt ein. Anschließend wird Ihnen das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Tage.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten, jedoch wird im eigenen Interesse dazu geraten, das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt vorzulegen, sobald Ihnen dieses von der Universität ausgestellt wurde, damit Sie sich baldmöglichst für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben können.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie die Erste Prüfung bestanden haben, sind Sie befugt, die Bezeichnung „Refendarin jur. (Ref. jur.)“ oder „Referendar jur. (Ref. jur.)“ zu führen. Mit dem Zeugnis über die Erste Prüfung können Sie sich zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.

Rechtsbehelf

Sie können Klage zum Verwaltungsgericht erheben. Sollte das Zeugnis offensichtlich fehlerhaft ausgestellt worden sein, z.B. falsche Universität benannt oder falsche Notenübertragung/-Berechnung, so wird darum gebeten, dies dem Prüfungsamt mitzuteilen. Eine Korrektur erfolgt dann unverzüglich und Ihnen wird ein neues Zeugnis über die Erste Prüfung ausgestellt.

Kurztext

  • Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes stellt das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung aus.
  • Wenn Sie beide Prüfungsteile, also die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die staatliche Pflichtfachprüfung, bestanden haben, reichen Sie das Zeugnis über die bestandene universitäre Schwerpunktbereichsprüfung beim Prüfungsamt ein. Anschließend wird Ihnen das Zeugnis über die bestandene Erste Prüfung ausgestellt.
  • Wenn Sie Ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden haben, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Ansprechpunkt

Wenn Sie Ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden haben, wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Formulare

Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Prüfung