Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Mehrlingsgeburt Zuschuss beantragen

Rheinland-Pfalz 99041011080000, 99041011080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041011080000, 99041011080000

Leistungsbezeichnung

Mehrlingsgeburt Zuschuss beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

finanzielle Unterstützung (Synonym), Kindersegen (Synonym), Drillinge (Synonym), Familie (Synonym), Kinderreich (Synonym), Mehrlingszuschlag (Synonym), Eltern (Synonym), Baby (Synonym), Vierlinge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Familienförderung (041)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.04.2022

Fachlich freigegeben durch

MFFKI

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) unter bestimmten Voraussetzungen.

Volltext

Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.

Um letzteres entgegenzuwirken unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Mehrlingsfamilien mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Diesen müssen Sie beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
  • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern von mindestens Drillingen seit dem 01.01.2020 geworden.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen und an die zuständige Stelle übermitteln.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Antragsfrist: 0 - 12 Monat(e)

Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden