Mehrlingsgeburt Zuschuss beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
finanzielle Unterstützung (Synonym), Kindersegen (Synonym), Drillinge (Synonym), Familie (Synonym), Kinderreich (Synonym), Mehrlingszuschlag (Synonym), Eltern (Synonym), Baby (Synonym), Vierlinge (Synonym)
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
12.04.2022
Fachlich freigegeben durch
MFFKI
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.
Um letzteres entgegenzuwirken unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Mehrlingsfamilien mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Diesen müssen Sie beantragen.
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
- Sie sind Eltern von mindestens Drillingen seit dem 01.01.2020 geworden.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen und an die zuständige Stelle übermitteln.
Antragsfrist: 0 - 12 Monat(e)
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt zu stellen.