Ersatzschule Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Privatschule als Ersatzschule betreiben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung erhalten und damit an der staatlichen Privatschulfinanzierung teilhaben.
Durch die staatliche Anerkennung erhalten Ersatzschulen in einigen Bundesländern das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie z.B. das Abitur selbst zu erteilen.
Als prrivater Träger von Ersatzschulen könnennach der Genehmigungserteilung für den Schulbetrieb und in der Regel einem dreijährigen erfolgreichen Durchlauf des Bildungsganges die staatliche Anerkennung beantragen. Nach der Anerkennung als staatliche Ersatzschule haben Sie auch Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe.
- Antrag auf staatliche Anerkennung als Ersatzschule
- Nachweise über den erfolgreichen Durchlauf des Bildungsgangs
- Nachweis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen fortbestehen
- Die private Ersatzschule beziehungsweise der Bildungsgang einer privaten Ersatzschule muss nach Genehmigung in der Regel drei Jahre erfolgreich betrieben worden sein.
- Die Genehmigungsvoraussetzungen müssen fortbestehen.
Als Träger der Ersatzschule beantragen Sie zunächst die Genehmigung Ihrer Einrichtung. Danach müssen Sie den Bildungsgang grundsätzlich drei Jahre erfolgreich betreiben. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle.
Bei Vorliegen aller Anerkennungsvoraussetzungen dauert die Bearbeitung zwischen 3 und 6 Monaten.
Die Anerkennung einer Ersatzschule wird nur zum Beginn eines Schuljahres ausgesprochen (1. August eines jeden Jahres); den Antrag auf Anerkennung müssen Sie spätestens drei Monate vorher einreichen.
- Ersatzschulen Anerkennung
- Wer eine Privatschule als Ersatzschule betreiben will, kann unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung erhalten.
- Nach der Anerkennung entsteht ein Anspruch auf öffentliche Finanzhilfe.
- Voraussetzungen:
- Die private Ersatzschule beziehungsweise der Bildungsgang einer privaten Ersatzschule muss nach Genehmigung in der Regel drei Jahre erfolgreich betrieben worden sein.
- Die Genehmigungsvoraussetzungen müssen fortbestehen.
- Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf staatliche Anerkennung als Ersatzschule
- Nachweise über den erfolgreichen Durchlauf des Bildungsgangs
- Nachweis, dass die Genehmigungsvoraussetzungen fortbestehen
- zuständig: Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Ersatzschule. Die Anerkennung selbst wird dann auf der Grundlage der Vorschläge der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion durch das Ministerium für Bildung ausgesprochen.