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Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

Rheinland-Pfalz 99019028016001, 99019028016001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019028016001, 99019028016001

Leistungsbezeichnung

Weiterbildungsstätte anerkennen für Gesundheitsfachberufe (außer Pflege)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

Verrichtungsdetail

für Pflegeberufe

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

11.05.2022

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Teaser

Die Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.

Volltext

Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt.

Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen sind in Rheinland-Pfalzdurch Verordnungen geregelt:

  • Leitung einer Funktionseinheit,
  • Praxisanleitung,
  • Diabetesberaterin

Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf staatliche Anerkennung sind beizufügen:

  • die Nachweise über das Vorliegen der in § 5 Abs. 2 GFBWBG genannten Punkte,
  • die Lehrpläne für die beabsichtigte Weiterbildungsmaßnahme,

eine Erklärung, dass die Weiterbildung gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durchgeführt wird.

Voraussetzungen

Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt, wenn die erforderlichen personellen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen.

Zur Gewährleistung einer hohen Qualität der Weiterbildung muss sichergestellt sein, dass

  • die mit der Leitung der Weiterbildungsstätte betrauten Person für die Aufgabe fachlich und persönlich geeignet sind,
  • die erforderlichen fachlich und pädagogisch geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung stehen,
  • mindestens eine Person mit abgeschlossener dreijährigen Ausbildung in einem der Gesundheitsfachberufe und der entsprechenden fachlichen Qualifikation für die Weiterbildung hauptamtlich an der Weiterbildungsstätte tätig ist,
  • eine zweckmäßige Ausstattung und Organisation besteht,

dem Weiterbildungszweck entsprechende Räumlichkeiten und Einrichtungen vorhanden sind.

Kosten

Gebühr: 240€ - 410€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Abteilung „Gesundheit und Pharmazie“.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz.

Formulare

Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja (reichen Sie die genannten erforderlichen Unterlagen schriftlich beim LSJV ein)

Persönliches Erscheinen nötig: nein