Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Informationszugang beantragen

Rheinland-Pfalz 99064005000000, 99064005000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99064005000000, 99064005000000

Leistungsbezeichnung

Informationszugang beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auskunft (Synonym), beauskunften (Synonym), Dateneinsicht (Synonym), Umwelt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Informationsfreiheit (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.06.2022

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen oder Umweltinformationen? Dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Sie haben Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen jeder Landesbehörde, kommunalen Behörde sowie jeder Behörde von sonstigen, der Aufsicht des Landes Rheinland-Pfalz unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass es sich um Verwaltungstätigkeit handelt. Damit soll die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung vergrößert und ebenso eine bessere Kontrolle ermöglicht werden.

Der Anspruch auf Informationszugang ist unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort und somit nicht auf Bürger*innen von Rheinland-Pfalz beschränkt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine zusätzlichen Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Anspruch auf Zugang hat:

  • jede natürliche Person,
  • jede juristische Person des Privatrechts,
  • jede nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern,
  • jede juristische Person des öffentlichen Rechts, soweit sie Grundrechtsträger ist.

Aus dem Antrag müssen Ihre Identität und eine genaue Beschreibung der gewünschten Informationen hervorgehen. Gegebenenfalls wird die Behörde hier Rückfragen stellen.

Eine besondere Begründung Ihres Interesses müssen Sie nicht angeben.

Kosten

Für einfache Auskünfte und entsprechende Einsichtnahmen fallen in der Regel keine Kosten an. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen keinen Kosten für Sie.

Bei Anträgen, die einen gewissen Aufwand verursachen, entstehen jedoch Kosten (Gebühren und Auslagen). Diese richten sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf Informationszugang schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder elektronisch (per Mail) bei der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Anfragen werden in der Regel sofort, spätestens innerhalb eines Monats, bearbeitet. Bei Anfragen mit einem hohen Umfang oder Komplexität oder wenn Dritte betroffen sind, kann die Bearbeitung sich verzögern. Hierüber werden Sie entsprechend informiert.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Informationen werden Ihnen durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht. Sie können eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragen. Nur aus wichtigen Gründen wird hiervon abgewichen, z. B. wenn die beantragte Zugangsart mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

In manchen Fällen kann es sein, dass Sie nur teilweise, gar keinen oder - in einzelnen Fällen - nur zu einem späteren Zeitpunkt Zugang zu den erfragten Informationen erhalten.

Die Ablehnungsgründe sind gesetzlich festgelegt. Beispielsweise können der Schutz der öffentlichen Sicherheit oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einer Herausgabe von Informationen entgegenstehen. In bestimmten Fällen werden Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stelle, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Formulare

Sie können den Antrag formlos stellen.