Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Fachlich freigegeben durch
BM
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit an Berufsakademien zu lernen. Nicht staatliche Akademien müssen sich aber vorab anerkennen lassen, um die Bezeichnung „Berufsakademie" zu führen.
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.