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Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Rheinland-Pfalz 99108008013000, 99108008013000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108008013000, 99108008013000

Leistungsbezeichnung

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Auto (Synonym), Haltestelle (Synonym), Unfall (Synonym), Abschleppen (Synonym), Falschparker (Synonym), Verbringung (Synonym), Entfernung von Fahrzeugen (Synonym), Kfz-Umsetzung (Synonym), PKW (Synonym), Motorrad (Synonym), Fahrzeug (Synonym), Busspur (Synonym), Halteverbot (Synonym), Diebstahl (Synonym), Transporter (Synonym), kfz (Synonym), Umsetzung (Synonym), Versetzung (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym), Kfz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

Volltext

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Kosten

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden