Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
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Begriffe im Kontext
Auto (Synonym), Haltestelle (Synonym), Unfall (Synonym), Abschleppen (Synonym), Falschparker (Synonym), Verbringung (Synonym), Entfernung von Fahrzeugen (Synonym), Kfz-Umsetzung (Synonym), PKW (Synonym), Motorrad (Synonym), Fahrzeug (Synonym), Busspur (Synonym), Halteverbot (Synonym), Diebstahl (Synonym), Transporter (Synonym), kfz (Synonym), Umsetzung (Synonym), Versetzung (Synonym), Kraftfahrzeug (Synonym), Kfz (Synonym)
- Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplaketten
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Kommunale Rahmenleistung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.