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Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen

Rheinland-Pfalz 99101015012000, 99101015012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101015012000, 99101015012000

Leistungsbezeichnung

Mehrsprachiges Formular für Sterbeurkunde beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

mehrsprachiges Formular (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Übersetzung Sterbeurkunde (Synonym), Sterbeurkunde EU-Ausland (Synonym), Übersetzungshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie in einem anderen Land der EU eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Volltext

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde,
  • amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis (Kopie), zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person,
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
     (zum Beispiel Kind, Enkelkind),
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Kosten

Gebühr: 13€
für ein Exemplar
Gebühr: 6,50€
ab dem zweiten Exemplar

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde stellen Sie mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt.

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars zu einer deutschen Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Für die Erstellung eines mehrsprachigen Formulars ist es erforderlich, dass Sie das Land benennen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls das mehrsprachige Formular aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen das mehrsprachige Formular per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars auch im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Frist

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

- Anweisung durch das Gericht

Kurztext

  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung,
  • nur bei Vorlage oder Beantragung der Sterbeurkunde,
  • Kosten: 13,00 € je Exemplar, ab dem zweiten Exemplar wird eine um die Hälfte verminderte Gebühr erhoben,
  • zuständige Behörde: zuständiges Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars für eine deutsche Sterbeurkunde ist das Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat und somit das Sterberegister der verstorbenen Person führt. Dies ist grundsätzlich das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat und angezeigt wurde.

Formulare

nicht vorhanden