Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektor / Desinfektorin Erteilung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
22.09.2022
Fachlich freigegeben durch
MWG
Der Beruf des Desinfektors ist in Rheinland-Pfalz kein anerkannter Beruf. Desinfektoren wirken beispielswiese in der Hygienekommission eines Krankenhauses, als Hygienebeauftragte im Rettungsdienst und als Sachbearbeiter im Gesundheitsamt mit.