Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Begriffe im Kontext
Staatlich anerkannter Gesundheitsaufseher (Synonym), Gesundheitsaufseher (Synonym), Hygieneinspektorin (Synonym), Hygienekontrolleurin (Synonym), Gesundheitsaufseherin (Synonym), Hygieneinspektor (Synonym), Hygienekontrolleur (Synonym), Staatlich anerkannte Gesundheitsaufseherin (Synonym)
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
22.09.2022
Fachlich freigegeben durch
MWG
Gesundheitsaufseher sind in Rheinland-Pfalz keine anerkannten Berufe. Sie übernehmen Beratungsaufgaben in der Gesundheitsfachverwaltung u.a. in den Bereichen Infektionsschutz, Seuchenabwehr, Umwelt- und Verkehrshygiene.