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Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Rheinland-Pfalz 99110057261000, 99110057261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110057261000, 99110057261000

Leistungsbezeichnung

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Freilandgehege (Synonym), Tiergehege (Synonym), Tierschutz (Synonym), Freigehege (Synonym), Naturschutz (Synonym), Wildtierhaltung (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Gehegewild (Synonym), Artenschutz (Synonym), Wildgehege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Teaser

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
  • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
  • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

Kurztext

  • Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme
  • Meldepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
  • dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr
  • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • Voraussetzung: Einhaltung von Tier-, Arten- und Naturschutz
  • Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme
  • Meldepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
  • dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr
  • Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • Voraussetzung: Einhaltung von Tier-, Arten- und Naturschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde (Kreisverwaltung)

Formulare

nicht vorhanden