Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hundeführer (Synonym), Hundeverordnung (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Kampfhund (Synonym), Hundehalter (Synonym), Sachkundeprüfung (Synonym), Rassehund (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Listenhund (Synonym), gefährlicher Hund (Synonym)
- Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Fachlich freigegeben am
30.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
- Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
- Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)
Zudem sind mitzubringen:
- Maulkorb,
- Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
- Führleine
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
- Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
- Sachkundeprüfung des Besitzers ist erforderlich für Haltung eines Kampfhundes
- zuständig: Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz