Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Rheinland-Pfalz 99110009029002, 99110009029002 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009029002, 99110009029002

Leistungsbezeichnung

Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hundeführer (Synonym), Hundeverordnung (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Kampfhund (Synonym), Hundehalter (Synonym), Sachkundeprüfung (Synonym), Rassehund (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Listenhund (Synonym), gefährlicher Hund (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Prüfung (029)

Verrichtungsdetail

Sachkunde des Besitzers

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Teaser

Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.

Volltext

In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.

Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
  • Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)

Zudem sind mitzubringen:

  • Maulkorb,
  • Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
  • Führleine

Voraussetzungen

Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
  • Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers
  • Sachkundeprüfung des Besitzers ist erforderlich für Haltung eines Kampfhundes
  • zuständig: Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Formulare

nicht vorhanden