Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Rheinland-Pfalz 99067009036000, 99067009036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009036000, 99067009036000

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdpatent (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Ersatzdokument (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jägerei (Synonym), Ersatz (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Ausländerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjagdschein

Kosten

Verwaltungsgebühr: 22€
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Ersatz 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, erteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja