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Errichtung eines Bergbaubetriebs anzeigen

Rheinland-Pfalz 99020034261000, 99020034261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020034261000, 99020034261000

Leistungsbezeichnung

Errichtung eines Bergbaubetriebs anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Errichtung eines Bergbaubetriebs anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Aufbereitungsbetrieb (Synonym), Pflichten (Synonym), Aufsuchungsbetrieb (Synonym), Gewinnen (Synonym), Aufsuchung (Synonym), Pflicht (Synonym), Aufbereiten (Synonym), Aufbereitung (Synonym), Führung eines Betriebes (Synonym), Bodenschätze (Synonym), Betriebsplanzulassung (Synonym), Bergrechtliche Zulassung (Synonym), Bergbaugenehmigung (Synonym), Rohstoffe (Synonym), Bodenschatz (Synonym), Lagerstätte (Synonym), Betriebsplan (Synonym), Gewinnungsbetrieb (Synonym), Ausbeuten (Synonym), Bergrecht (Synonym), Gewinnung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) 09.12.2024

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie einen Bergbaubetrieb errichten möchten, um bestimmte Bodenschätzezu fördern und aufzubereiten, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde vorab melden.

Volltext

Die Errichtung eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.

Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.

Erforderliche Unterlagen

 Ihrer Anzeige müssen Sie einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere

  • die Bezeichnung der Bodenschätze, die Sie gewinnen möchten,
  • eine Karte in geeignetem Maßstab mit genauer Eintragung des Feldes, in dem die Bodenschätze gewonnen werden sollen,
  • Angaben über das beabsichtigte Arbeitsprogramm, die vorgesehenen Einrichtungen unter und über Tage und über den Zeitplan,
    • Angaben über Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während des Abbaus und über entsprechende Vorsorgemaßnahmen für die Zeit nach Einstellung des Betriebes.
  • Angabe zum Tag des Beginns der Errichtung des Betriebes.

Voraussetzungen

  • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Außerdem muss das Projekt von geringer Gefährlichkeit und Bedeutung sein, sodass der Schutz Beschäftigter und Dritter und das Wiedernutzbarmachen der Oberfläche auch ohne Betriebsplanpflicht sichergestellt ist.

Kosten

Die Anzeige selbst ist gebührenfrei, die Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht ist aber kostenpflichtig.

Verfahrensablauf

Sie können die Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine bundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Sie müssen die Errichtung Ihres Bergbaubetriebes spätestens 2 Wochen vor Beginn Ihrer beabsichtigten Tätigkeit melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Informationen zu Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilung Bergbau im Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Anzeige zur Errichtung eines Betriebes Entgegennahme
  • Gemeldet werden muss die Errichtung
    • Aufsuchungsbetriebes,
    • Gewinnungsbetriebes und
    • Aufbereitungsbetriebes.
  • Frist: Mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Tätigkeit
  • Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu EUR 2.500 Euro
  • Anzeige kann eingereicht werden über
    • Online-Portal „BergPass“ oder
    • direkt bei der zuständigen Behörde
  • Zuständig: zuständige Bergbehörde des Bundeslandes, in dem der Bergbaubetrieb liegt
  • in Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau.

Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)

Formulare

nicht vorhanden