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Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Rheinland-Pfalz 99067012001001, 99067012001001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067012001001, 99067012001001

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jäger (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jägerschein (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Beize (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdscheinn erteilt werden. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • in den letzten drei Jahren erteitlter Jagdschein des Heimatlandes
  • in den letzten drei Jahren erteitlter Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung
  • bestandene Falknerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

Verwaltungsgebühr: 8,50€
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • erstmalige Erteilung erfordert bestandene ausländische Falknerprüfung
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • Besitz eines Tagesjagdscheins ist Mindestvoraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die Tagesjagdscheine für Ausländer beantragen Sie bei der unteren Jagdbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja