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Trinkwassergebühr

Rheinland-Pfalz 99129032002000, 99129032002000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129032002000, 99129032002000

Leistungsbezeichnung

Trinkwassergebühr

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Wasserkosten (Synonym), Trinkwasser (Synonym), Wasserverbrauch (Synonym), Wasserversorgung (Synonym), Wassergebühr (Synonym), Betriebswasser (Synonym), Wasserbedarf (Synonym), Wasserabgaben (Synonym), Trinkwasseranschluss (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Festsetzung (002)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Satzungen der Gemeinden

Teaser

Bei Fragen zur Trinkwasserversorgung können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Volltext

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Trinkwassergebühr Festsetzung
  • Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.
  • Vom jeweiligen Wasserversorger wird für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
  • zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Ansprechpunkt

Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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