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Durchgeführte Instandsetzung melden

Rheinland-Pfalz 99037012261000, 99037012261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99037012261000, 99037012261000

Leistungsbezeichnung

Durchgeführte Instandsetzung melden

Leistungsbezeichnung II

Durchgeführte Instandsetzung melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mitteilung über Instandsetzung (Synonym), Information über Instandsetzung (Synonym), Instandsetzung melden (Synonym), Instandsetzermitteilung (Synonym), Messgerät (Synonym), Instandsetzung durchführen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Eichrecht (037)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministeruim für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

Teaser

Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Erforderliche Unterlagen

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Voraussetzungen

Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

Sie haben eine Befugnis Instandsetzungen an dem betroffenen Messgerät durchzuführen. Die Eichfrist des instandgesetzten Messgerätes ist noch nicht abgelaufen.

Kosten

Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Innerhalb von sieben Tagen.

Jedoch hat bei Messgeräten zur amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs (Geschwindigkeits- und Abstandsmessgeräte sowie Rotlichtüberwachungsanlagen) die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von zwei Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Instandsetzer oder Instandsetzerin hat die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren; Instandsetzer oder Instandsetzerin kann entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung verwenden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein