Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

Rheinland-Pfalz 99020041261000, 99020041261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020041261000, 99020041261000

Leistungsbezeichnung

Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Unfälle im Bergbau gemäß Unterlagen-Bergverordnung mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Personenschaden (Synonym), Tagebau (Synonym), Verkehrsunfall (Synonym), Schwerverletzt (Synonym), Person (Synonym), Wegeunfall (Synonym), Unfallanzeige (Synonym), Verhütung von Gefahren (Synonym), Verletzt (Synonym), Arbeits- und Gesundheitsschutz (Synonym), Halde (Synonym), Tod (Synonym), Bergbaubetrieb (Synonym), Betriebsunfall (Synonym), Bergrecht (Synonym), Bergbauunternehmen (Synonym), Arbeitsunfähigkeit (Synonym), Beseitigung von Gefahren (Synonym), Grube (Synonym), Betriebsereignis (Synonym), Verletzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Bodenschutz (020)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauverfahren (2050500)
  • Arbeitssicherheit (2030500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)

Teaser

Unfälle im Bergbau, bei dem eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig sind, müssen Sie der zuständigen Unfälle, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der Gefahrenlage oder des Unfalls und deren Folgen
  • Dauer der Krankschreibung des Angestellten
  • Bildliche Dokumentation

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Unfall, bei dem mindestens eine Person 3 Tage oder länger arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Bußgeld: 0€ - 25.000€
Zeigen Sie den Unfall nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann.

Durch die Anzeige selbst entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Sie können einen Betriebsunfall online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde melden.

Betriebsunfall online melden:

  • Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
  • Rufen Sie das Anzeigeformular auf und füllen Sie die Anzeige vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie die Anzeige ab.

Betriebsunfall direkt einreichen:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen ein.

Weitere Verfahrensschritte:

Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bearbeitungsdauer

0 - 4 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

Frist

Sie müssen die Anzeige unverzüglich stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bergbau Mitteilung von Unfällen nach der UnterlagenBergV Entgegennahme
  • Bergbaubetriebe müssen der Behörde Unfälle melden, bei denen eine Person mehr als 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist
  • Bei Versäumnis droht Geldbuße von bis zu 25.000 Euro
  • Zuständig: Bergbehörde der Länder
  • In Rheinland-Pfalz: Landesamt für Geologie und Bergbau

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden