Abmeldung eines Kindes von der Grundschulbetreuung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Schulwechsel (Synonym), betreuende Grundschule (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Krankheit (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
17.10.2023
Fachlich freigegeben durch
FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz
Wenn ein besonderer Grund vorliegt, können Sie Ihr Kind von dem Betreuungsangebot Ihrer Grundschule abmelden.
Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Wenn Ihr Kind dort zur Betreuung angemeldet ist, Sie das Angebot aus einem besonderen Grund jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen können, dann können Sie es von der Betreuung abmelden.
- Ihr Kind muss bei dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ angemeldet sein.
- Sie können Ihr Kind nur während des laufenden Schuljahres selbst abmelden, da eine Anmeldung jeweils nur für ein Schuljahr gültig ist und daher zum Ende eines Schuljahres automatisch endet.
- Es liegt ein besonderer Grund zur Abmeldung vor. Dies kann beispielsweise
- der Verzug aus dem Einzugsbereich der Grundschule und der damit verbundene Schulwechsel,
- die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
- eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeit Ihres Kindes sein.
- unterrichtsergänzende Betreuungsangebote an Grundschulen Abmeldung
- Wenn das Betreuungsangebot aus einem besonderen Grund nicht mehr wahrgenommen werden kann, kann das Kind hiervon abgemeldet werden.
- Eine Abmeldung ist nur während des laufenden Schuljahres möglich.
- Besondere Gründe können sein:
- Ein Schulwechsel,
- die Änderungen der Arbeitszeiten eines Erziehungsberechtigten oder
- eine längere krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten des Kindes sein.
- zuständig: der jeweilige Träger (beispielsweise Verbandsgemeinde, Stadt, Förderverein)
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.