Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eines oder mehrere Kinder in der Grundschule haben und Unterstützung bei der Betreuung benötigen, können Sie diese möglicherweise für ein Betreuungsangebot der Grundschule anmelden.
Mit dem Angebot der „Betreuenden Grundschule“ sollen Sie als Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern unterstützt werden, um Berufstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können.
Bei der „Betreuenden Grundschule“ handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme. Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe werden Ihrem Kind nicht erteilt.
Einen Anspruch auf die Betreuung haben Sie nicht. Die Aufnahme in die „Betreuende Grundschule“ richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze.
Ihr Kind muss eine Grundschule besuchen, die über ein entsprechendes Betreuungsangebot verfügt.
Die Aufnahme Ihres Kindes in die „Betreuende Grundschule“ erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.).
- unterrichtsergänzende Betreuungsangebote an Grundschulen Aufnahme
- einige Grundschulen stellen Betreuungsangebote zur Verfügung
- bei der „Betreuenden Grundschule“ handelt es sich um eine "reine" Betreuungsmaßnahme, Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe erhalten die Kinder nicht
- Einen Anspruch auf die Betreuung besteht nicht.
- Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr (1.8. bis 31.7.)
- Ggf. fallen Kosten für die Betreuung an
- zuständig: der jeweilige Träger (beispielsweise Verbandsgemeinde, Stadt, Förderverein)
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Träger der Schule. Dies kann beispielsweise Ihre Gemeinde, Ihre Stadt oder der Förderverein der Schule sein.