Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Rheinland-Pfalz 99088052034000, 99088052034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088052034000, 99088052034000

Leistungsbezeichnung

Schule in freier Trägerschaft Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Anmeldung Schule (Synonym), Schulanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung

Handlungsgrundlage

§ 18 Abs. 3 Privatschulgesetz (PrivSchulG )

Teaser

Wenn Sie eine Schule in freier Trägerschaft besuchen wollen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Volltext

Die Schulbesuchspflicht kann nicht nur an öffentlichen Schulen, sondern auch an Schulen in freier Trägerschaft erfüllt werden. Die Schulen in freier Trägerschaft nehmen Schülerinnen und Schüler nach den für die öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften auf, können aber zusätzliche Aufnahmebedingungen festlegen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Schulanmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft werden die gleichen Daten der Kinder erhoben wie bei einer Anmeldung an öffentlichen Schulen:

  • Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Anschrift, Telekommunikationsverbindungen, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder, vorherrschende Familiensprache, Beeinträchtigungen und Krankheiten (soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind), Anzahl der Geschwister, Datum der Ersteinschulung, Angaben über den Besuch eines Kindergartens sowie Namen, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern.

Voraussetzungen

Die Schulaufnahme an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie an öffentlichen Schulen:

  • schulpflichtiges Alter
  • ggf. Anmeldung von noch nicht schulpflichtigen Kindern
  • erfolgreicher Besuch der Grundschule als Voraussetzung für die Aufnahme an Schulen der Sekundarstufe I
  • ggf. besondere Zugangsvoraussetzungen für besondere Schulformen oder Schularten.

Schulen in freier Trägerschaft können darüber hinaus eigene Aufnahmevoraussetzungen festlegen, z. B.

  • Religionszugehörigkeiten bei Bekenntnisschulen
  • Eignung für spezielle pädagogische Konzepte
  • besondere Leistungsvoraussetzungen.

Kosten

gebührenfrei

Schulgeld darf nicht erhoben werden; hiervon ausgenommen sind staatlich genehmigte, aber noch nicht staatlich anerkannte Ersatzschulen sowie Ergänzungsschulen.

Verfahrensablauf

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt nach einem Anmeldeverfahren, das grundsätzlich in den gleichen Zeiträumen stattfindet wie an öffentlichen Schulen. Terminabweichungen werden von den Schulen in freier Trägerschaft bekanntgegeben. Bei einer eventuellen Ablehnung der Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft ist immer eine Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage, so dass im Falle einer Ablehnung noch eine fristgerechte Anmeldung an einer öffentlichen Schule möglich ist.

Frist

Es gelten die Anmeldefristen für öffentliche Schulen; ggf. abweichende Fristen der Schulen in freier Trägerschaft werden von diesen bekanntgegeben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Die Aufnahme an einer Schule in freier Trägerschaft erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Schulvertrags, der ein privatrechtliches Schulverhältnis begründet. Es sind zivilrechtliche Rechtsmittel möglich.  

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden