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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Rheinland-Pfalz 99015018148000, 99015018148000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015018148000, 99015018148000

Leistungsbezeichnung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Leistungsbezeichnung II

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Arbeitsagentur (Synonym), Rehabilitationsträger (Synonym), psychosoziale Betreuung (Synonym), Integrationsamt (Synonym), schwerbehindert (Synonym), Vertrauenspersonen (Synonym), Integrationsfachdienst (Synonym), Bildungsmaßnahmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung

Teaser

Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Volltext

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie soll dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer zum Beispiel:

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • in besonderen Lebenslagen
  • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorliegender Antrag
  • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
  • Ggfs. Kostenvoranschläge

Voraussetzungen

  • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

oder

  • bieten als Inklusionsbetrieb oder Träger von Integrationsfachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

Die Unterlagen werden geprüft und ggf. weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

Träger von Integrationsfachdiensten

Das Integrationsamt schreibt die Dienstleistungen der Integrationsfachdienste, Berufsbegleitende Dienste und Übergang Schule-Beruf aus. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

Inklusionsbetriebe:

Das Integrationsamt fördert den Aufbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von neu zu gründenden oder bereits bestehenden Inklusionsbetrieben im investiven Bereich mit Zuschüssen und Darlehen. Für die betriebswirtschaftliche Beratung und Leistungen für besonderen Aufwand werden ebenfalls Mittel bereitgestellt. Die Antragsstellung erfolgt beim Integrationsamt.

Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen:

Das Integrationsamt bietet ein umfangreiches Programm von Seminaren und Informationsveranstaltungen an, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das betriebliche Inklusionsteam in die Lage versetzen, sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu engagieren. Das Bildungsangebot wird jährlich angepasst. Die Anmeldung zu Seminaren und Veranstaltungen erfolgt beim Integrationsamt.

Budget für Arbeit:

Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

Bearbeitungsdauer

1 - 3 Monat(e)
Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer

Frist

Es sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist jedoch grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein