Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
- Fahrzeugbesitz (1090200)
- Transportgenehmigungen (2110200)
- Führerscheine (1090100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 76 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 76 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erhalten Sie im Einzelfall bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde.
Den Ersatz für Ihre verlorene Ausnahmegenehmigung können Sie schriftlich oder teilweise online beantragen.
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
- wenn Fahrzeug oder Fahrzeugkombination nicht den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist für Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig
- wenn Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist oderverloren wurde, muss Ersatz beantragt werden
- Antrag muss schriftlich bei zuständiger Stelle gestellt werden
- zuständig: die nach Landesrecht zuständige Stelle
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
- wenn Fahrzeug oder Fahrzeugkombination nicht den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, ist für Zulassung eine Ausnahmegenehmigung nötig
- wenn Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung abhandengekommen ist oderverloren wurde, muss Ersatz beantragt werden
- Antrag muss schriftlich bei zuständiger Stelle gestellt werden
- zuständig: die nach Landesrecht zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.