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Entnahme von Grundwasser anzeigen

Rheinland-Pfalz 99129058261000, 99129058261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129058261000, 99129058261000

Leistungsbezeichnung

Entnahme von Grundwasser anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

vorübergehend (Synonym), Hofbetrieb (Synonym), Zutageleiten (Synonym), Tränken von Vieh (Synonym), Wasserhaushalt (Synonym), Gewässer (Synonym), erlaubnisfrei (Synonym), Haushalt (Synonym), Ableiten von Grundwasser (Synonym), Gewässernutzung (Synonym), Wasser (Synonym), geringe Mengen (Synonym), Erlaubnisfreie Benutzung (Synonym), Zutagefördern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Teaser

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck müssen sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Die Grundwasserentnahme für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erfordert keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie muss lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist  
  • aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
  • Angaben zur Art der Anlage
  • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
  • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
  • gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachkundenachweis

Voraussetzungen

  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Es handelt sich um das Entnehmen von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
  • die Benutzung der Einrichtungen zur Wasserversorgung ist für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb nicht durch Satzung des Trägers der Wasserversorgung vorgeschrieben
  • ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich

Kosten

Gebühr: 16,10€ - 370€
Gebühr bei Anordnungen (Anlage Teil 5 Nr. 11.2.2)
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen die nötigen Unterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese zusammen mit der Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Behörde kann innerhalb einer bestimmten Frist das Vorhaben untersagen oder Anordnungen treffen.
  • Ansonsten können Sie nach Ablauf der Frist das Vorhaben in der angezeigten Art und Weise durchführen.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Wenn die Behörde Ihr Vorhaben nicht innerhalb einer bestimmten Frist untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anzeige der Entnahme von Grundwasser Entgegennahme
  • Die Entnahme von Grundwasser für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck muss der Behörde rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme angezeigt werden.
  • Voraussetzung: Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
    • aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
    • Angaben zur Art der Anlage
    • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Zuständig ist die Behörde, die auch für die Erteilung einer Erlaubnis zuständig wäre.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden