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Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer anzeigen

Rheinland-Pfalz 99129059261000, 99129059261000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129059261000, 99129059261000

Leistungsbezeichnung

Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Versickerungssystem (Synonym), Regenwasser (Synonym), erlaubnisfrei (Synonym), schadloses Einleiten (Synonym), Gemeingebrauch (Synonym), Versickerungsbecken (Synonym), Versickerungsanlage (Synonym), Rigolen (Synonym), Versickerung (Synonym), Erlaubnisfreie Benutzung (Synonym), Mulden (Synonym), Versickerungsschacht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (MKUEM)

Teaser

Wenn Sie ortsnah Niederschlagswasser schadlos einleiten wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Für das ortsnahe schadlose Einleiten von Niederschlagswasser benötigen Sie keine wasserrechtliche Erlaubnis. Sie müssen es lediglich rechtzeitig vor Beginn der Behörde anzeigen.

Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Schadlos ist die Einleitung in der Regel, wenn das Niederschlagswasser von gering belasteten Flächen abläuft und nicht in Schutzgebiete oder in Gewässer in sehr gutem Zustand eingeleitet wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige
  • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
  • Hydrogeologisches Gutachten (bei Versickerung)
  • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
  • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist (bei Einleitung in oberirdische Gewässer)
  • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
  • Übersichtsplan
  • Lageplan
  • Flurkartenauszug
  • Zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
  • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachkundenachweis

Voraussetzungen

  • Die Schädlichkeit des Niederschlagswassers wird so gering gehalten, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
  • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
  • Es werden gegebenenfalls Anlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben, um diese Voraussetzungen einzuhalten.
  • Das Niederschlagswasser stammt von gering belasteten Flächen, zum Beispiel außerhalb von Industriegebieten oder mehr als zweispurigen Straßen.
  • Die Einleitstelle liegt außerhalb von Schutzgebieten, Quellen oder Gewässern in sehr gutem ökologischen Zustand.

Kosten

Gebühr: 16,10€ - 370€
Gebühr bei Anordnungen (Anlage Teil 5 Nr. 11.2.2)
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen die nötigen Unterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese zusammen mit der Anzeige ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Sie kann innerhalb einer bestimmten Frist das Vorhaben untersagen oder Anordnungen treffen.
  • Ansonsten können Sie nach Ablauf der Frist das Vorhaben in der angezeigten Art und Weise durchführen.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Genehmigungsfiktion: 2 Monat(e)
Wenn die Behörde Ihr Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist nicht untersagt oder Anordnungen trifft, können Sie es in der angezeigten Weise durchführen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anzeige des Direkteinleitens von Niederschlagswasser in Gewässer Entgegennahme
  • Das schadlose Einleiten von Niederschlagswasser muss der Behörde rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme angezeigt werden.
  • Niederschlagswasser ist aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließendes Wasser
  • Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche
  • Schadlos ist die Einleitung in der Regel, wenn das Niederschlagswasser von gering belasteten Flächen abläuft und nicht in Schutzgebiete oder in Gewässer in sehr gutem Zustand eingeleitet wird.
  • Voraussetzung: Durch das Vorhaben ist keine Schädigung des Grundwassers oder oberirdischen Gewässers zu erwarten
  • Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
    • Berechnungen zu Belastung und Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers
    • Hydrogeologisches Gutachten (bei Versickerung)
    • Beschreibung, Darstellung, Bemessung der Versickerungsanlage
    • Nachweis, dass Versickerung nicht möglich ist (bei Einleitung in oberirdische Gewässer)
    • Angaben, Darstellung und rechnerischer Nachweis zur erforderlichen Regenrückhalteeinrichtung
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Flurkartenauszug
    • Zeichnerische Darstellung von Bauwerk oder Anlage
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Zuständig ist die Behörde, die auch für die Erteilung einer Erlaubnis zuständig wäre

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden