Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz für bestandene berufliche Fortbildungsprüfung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Fachlich freigegeben durch
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für das Bestehen bestimmer Fortbildungsprüfungen einen finanziellen Bonus erhalten.
Wenn Sie bestimmte Fortbildungsprüfungen bestanden haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € erhalten. Diesen müssen Sie beantragen.
- Antrag Aufstiegsbonus I
- Rechtsmittelverzicht
- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen
- Sie haben einen Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
- Sie besitzen einen Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (beispielsweise Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
- Sie sind zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet
- Sie haben eine vergleichbare Leistung nicht bereits in einem anderen Bundesland beantragt
Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.
Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.
Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.
- Auszahlung des Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung Bewilligung
- Einmaliger finanzieller Bonus für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in Berufen der Landwirtschaft die dem Niveau DQR 6 oder 7 entsprechen.
- Voraussetzungen:
- Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
- Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (beispielsweise Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
- Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Eine vergleichbare Leistung wurde nicht bereits in einem anderen Bundesland beantragt
- Unterlagen:
- Antrag Aufstiegsbonus I
- Rechtsmittelverzicht
- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen
- Zuständig: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der für Sie zuständige Stelle beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleitet.