Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz für bestandene berufliche Fortbildungsprüfung auszahlen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen.
Sie erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen für den Aufstiegsbonus I nach aktuell gültiger Verwaltungsvorschrift der Landes Rheinland-Pfalz zur „Vergabe des Aufstiegsbonus I, des Aufstiegsbonus II und des Landesbestenpreises“ einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € vom Land Rheinland-Pfalz.
- Antrag Aufstiegsbonus I
- Nachweis Hauptwohnsitz
- Arbeitgeberbescheinigung
- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen
- Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
- Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (bspw. Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
- Zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet
- Eine vergleichbare Leistung nicht in einem anderen Bundesland bereits beantragt hat
Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.
Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.
Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.