Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Veranstaltungen von Trägern der Bildungsfreistellung anerkennen lassen

Rheinland-Pfalz 99131026001000, 99131026001000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131026001000, 99131026001000

Leistungsbezeichnung

Veranstaltungen von Trägern der Bildungsfreistellung anerkennen lassen

Leistungsbezeichnung II

Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Bildungsurlaub (Synonym), Fortbildungsurlaub (Synonym), Bildungsveranstaltung (Synonym), Weiterbildungsurlaub (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Veranstaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie als Weiterbildungsträger Bildungsfreistellung durchführen möchten, müssen Sie diese anerkennen lassen.

Volltext

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit genannt.

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer Arbeit, wenn sie eine anerkannte Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten.

Als Bildungsträger haben Sie die Möglichkeit Ihre Weiterbildungen anerkennen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bundeseinheitlicher Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
  • ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
  • Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung -Flyer, Screenshot der Homepage-
  • gegebenenfalls Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern

Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung oder deren Verbindung handeln.
  • Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage - in Block- oder Intervallform - und mindestens vier Unterrichtsstunden vor 20:00 Uhr und durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden je Tag umfassen.
  • Die organisatorische und fachlich-pädagogische Durchführung unterliegt Ihrer Verantwortung als Antragsteller. Sie planen, organisieren und realisieren die Veranstaltung selbst.
  • Die Veranstaltung muss offen zugänglich sein. Die Ausschreibung muss veröffentlicht werden.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung darf nicht von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft, sonstigen Vereinigung oder Institution abhängig sein. Zielgruppenspezifische Angebote, beispielsweise für spezielle Berufsgruppen, sind möglich.
  • Die Teilnahme an der Veranstaltung muss freiwillig erfolgen.

Online-Veranstaltungen:

Veranstaltungen im Online- oder Hybridformat können anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung in Präsenzform erfüllt sind. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Der Onlineunterricht darf nur als Synchronunterricht, das heißt unter zeitgleicher Anwesenheit der Kursleitung und Teilnehmenden, abgehalten werden.
  • Es muss eine Teilnahmeverpflichtung bestehen.
  • Onlineunterrichtstage müssen Sie in einem eigenen Unterrichtsprogramm ausweisen. Bei Hybridveranstaltungen müssen Sie zusätzlich die Präsenzunterrichtstage ausweisen.

E-Learning beziehungsweise asynchrone Onlineveranstaltungen können Sie nicht anerkennen lassen.

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

Die Anerkennung einer Veranstaltung als Maßnahme der Bildungsfreistellung müssen Sie mit dem entsprechenden Vordruck bei der zuständigen Stelle beantragen.

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen per E-Mail oder Post ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und entscheidet über den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie reichen einen Berichtsbogen nach Ende der Gültigkeit der Anerkennung ein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und dem Beginn der Weiterbildung.

Frist

Die Anerkennung müssen Sie in der Regel drei Monate vor Beginn des ersten Weiterbildungstags einreichen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Veranstaltungsanerkennung für Träger der Bildungsfreistellung Erteilung
  • Bildungsträger können ihre Weiterbildung anerkennen lassen
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Bundeseinheitlicher Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung
    • ausführliches Programm, aus dem die Bildungsinhalte und -zeiten ersichtlich sind
    • Nachweise über die öffentliche Ankündigung der Veranstaltung wie Flyer, Screenshot der Homepage
    • gegebenenfalls Nachweise über bereits erfolgte Anerkennungen in anderen Bundesländern
    • Angaben zum Veranstalter
    • Formular "Anlage zum Antrag auf Anerkennung Rheinland-Pfalz"
  • Antrag muss mit den entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Antrag muss in der Regel drei Monate vor Beginn des ersten Weiterbildungstags gestellt werden.
  • Zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung 

Ansprechpunkt

Für allgemeine Fragen und Anträge wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden