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Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Beurkundung

Rheinland-Pfalz 99019004026000, 99019004026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019004026000, 99019004026000

Leistungsbezeichnung

Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Beruf (Synonym), dual (Synonym), Prüfungsergebnis (Synonym), Berufsausbildung (Synonym), Französisch (Synonym), Deutsch (Synonym), Englisch (Synonym), Urkunde (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Beurkundung (026)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, können Sie auf Antrag eine Zweitschrift oder Übersetzung des Prüfungszeugnisses erhalten. Sie können auch die Aufstellung der berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie als auszubildende Person eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, findet am Ende eine Abschlussprüfung statt. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Findet eine zweiteilige gestreckte Abschlussprüfung statt, so wird Ihnen ebenfalls das Ergebnis der Prüfungsleistung aus dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung mitgeteilt.

Als auszubildende Person können Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen. Ebenso können Sie eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beantragen. Falls Sie möchten, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird, ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Für Zweitschrift:

  • Antrag auf Zweitschrift
  • Für Übersetzungen: Antrag auf englisch und/oder französischsprachige Übersetzung

Für Aufstellung der berufsschulischen Leistungen:

  • Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
  • Nachweise für berufsschulische Leistungen

Voraussetzungen

Sie müssen die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestehen.

Kosten

Es können Kosten für die Übersetzung oder Zweitschrift von Prüfungszeugnissen anfallen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Zweitschrift
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift

Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung beantragen wollen:

  • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben wollen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung
  • Stellen Sie den Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
  • Fügen Sie dem Antrag die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die zuständige Stelle kann Fristen für die Beantragung von Übersetzungen oder der Aufführung von Leistungen im Prüfungszeugnis festlegen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf. Es liegt keine Entscheidung einer Behörde zugrunde, sondern das Zeugnis wird für jede bestandene Prüfung ausgestellt.

Kurztext

  • Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Beurkundung
  • Abschlussprüfung am Ende einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Zeugnis für Auszubildende nach Abschluss der Prüfung
  • Wenn Prüfung in zwei auseinanderfallenden Teilen durchgeführt
    • Schriftliche Mitteilung des ersten Prüfungsergebnisses an die auszubildende Person
  • Antrag auf Beurkundung muss nur gestellt werden für:
    • Ausstellung einer Zweitschrift des Prüfungszeugnisses
    • Englisch und/oder französischsprachige Übersetzung des Prüfungszeugnisses
    • Aufstellung der berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis
  • Auf Antrag des Ausbildenden
    • Mitteilung des Prüfungsergebnisses des Auszubildenden
  • Zuständig: in der Regel die zuständige Kammer
    • Ausnahme: Anderweitige Bestimmung durch Land oder Bund
    • Ausnahme: Ausbildung hat in der Zuständigkeit des öffentlichen Dienstes oder von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts stattgefunden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden