Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, welches die Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe enthält. Das können zum Beispiel sein: Bachelor Professional oder Master Professional.
Bei einer zweiteiligen Abschlussprüfung muss Ihnen Ihre Prüfungsleistung aus dem ersten Teil schriftlich mitgeteilt werden, wenn die Teile rechtlich selbständig sind.
Sie können beantragen, dass Ihrem Zeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beigefügt wird. Ebenfalls können Sie eine Zweitschrift beantragen.
Um weitere Zeugnisausfertigungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Zweitschrift Ihres Zeugnisses stellen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung haben möchten:
- Informieren Sie sich bei Ihrer Kammer, über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung
- Fortbildungsprüfung nach BBiG Beurkundung
- Prüfung am Ende der Fortbildung
- Anschließend: Erstellung Prüfungszeugnis und Versand an Prüfungsteilnehmer
- Antrag zur Beurkundung muss nur gestellt werden, wenn:
- Französische oder englische Übersetzung des Zeugnisses gewünscht
- Zweitschrift des Zeugnisses gewünscht
- Nach Bestehen der Prüfung: Fortzubildende dürfen Abschlussbezeichnung tragen. Diese können zum Beispiel sein:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin, Fachberater oder Fachberaterin, sowie Servicetechniker oder Servicetechnikerin
- Bachelor Professional, Meister oder Meisterin, sowie Fachwirt oder Fachwirtin, beziehungsweise Fachassistent oder Fachassistentin
-
- Master Professional, sowie Betriebswirt oder Betriebswirtin
- Zuständig: in der Regel eine verantwortliche Kammer
- Ausnahme: anderweitige Bestimmung durch Land oder Bund
- Ausnahme: Ausbildung hat in der Zuständigkeit des öffentlichen Dienstes oder von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts stattgefunden
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese ist in Rheinland-Pfalz:
- die regional zuständige Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die regional zuständige Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
- die regional zuständige Rechtsanwaltskammer, die Patentanwaltskammer oder die regional zuständige Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüferkammer oder die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die regional zuständige Ärztekammer, die regional zuständige Bezirkszahnärztekammer, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
- die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst