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Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung

Rheinland-Pfalz 99131002104000, 99131002104000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131002104000, 99131002104000

Leistungsbezeichnung

Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Weiterbildung (Synonym), Berufsbildung (Synonym), Abschluss Fortbildung (Synonym), Fortbildung (Synonym), Erwachsenenbildung (Synonym), Prüfungsanmeldung (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), Abschlussprüfungen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie eine höherqualifizierende Berufsbildung erlangen möchten, müssen Sie dafür eine Fortbildungsprüfung ablegen.

Volltext

Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.

Bevor Sie zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, müssen Sie sich anmelden . Zuvor sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vom jeweiligen angestrebten Abschluss abhängig. Die zuständige Stelle für Ihre Fortbildungsprüfung berät Sie gern zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

  • Abhängig von der Fortbildungsstufe:
    • 1. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
    • 2. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der 1. beruflichen Fortbildungsstufe
    • 3. Fortbildungsstufe: Abschluss auf der 2. beruflichen Fortbildungsstufe

Kosten

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen. Nehmen Sie gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch.

  • Um an der Prüfung teilzunehmen, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag, um sich für die Prüfung anzumelden
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
  • Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Die Dauer ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

Das Verfahren der Fortbildungsprüfung beinhaltet:

  • Anmeldung,
  • Zulassung,
  • Einladung,
  • Durchführung aller Prüfungsteile,
  • Ergebnisfeststellung
  • Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses

Frist

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa 1 bis 3 Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
  • Fortbildung, um eine höherqualifizierende Berufsbildung zu erlangen
  • Mehrere Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung
  • Schreiben jeweils unterschiedliche Prüfungsvoraussetzungen vor
  • 400 bis 1600 Stunden Lernumfang je nach Fortbildungsstufe
  • Bestehen der Prüfung: Fortzubildende dürfen Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe tragen. Diese können zum Beispiel sein:
    • Geprüfter Berufsspezialist oder Geprüfte Berufsspezialistin, Fachberater oder Fachberaterin, sowie Servicetechniker oder Servicetechnikerin
    • Bachelor Professional, Meister oder Meisterin, sowie Fachwirt oder Fachwirtin, beziehungsweise Fachassistent oder Fachassistentin
    • Master Professional, sowie Betriebswirt oder Betriebswirtin
  • Weitere Informationen in der Fortbildungsordnung der jeweiligen Berufsgruppe enthalten
    • Inhalt der Prüfung
    • Anforderungen der Prüfung
    • Zulassungsvoraussetzungen
    • Prüfungsverfahren
  • Zuständig: in der Regel eine verantwortliche Kammer
    • Ausnahme: anderweitige Bestimmung durch Land oder Bund
    • Ausnahme: Ausbildung hat in der Zuständigkeit des öffentlichen Dienstes oder von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts stattgefunden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufe im öffentlichen Dienst

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden