Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine höherqualifizierende Berufsbildung erlangen möchten, müssen Sie dafür eine Fortbildungsprüfung ablegen.
Mit einer Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz können Sie höherqualifizierende Bildungsabschlüsse in mehreren Fortbildungsstufen erwerben.
Bevor Sie zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden, müssen Sie sich anmelden . Zuvor sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind vom jeweiligen angestrebten Abschluss abhängig. Die zuständige Stelle für Ihre Fortbildungsprüfung berät Sie gern zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen.
Die Fortbildungsprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.
- Abhängig von der Fortbildungsstufe:
- 1. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- 2. Fortbildungsstufe: Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ein Abschluss der 1. beruflichen Fortbildungsstufe
- 3. Fortbildungsstufe: Abschluss auf der 2. beruflichen Fortbildungsstufe
Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen. Nehmen Sie gegebenenfalls vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch.
- Um an der Prüfung teilzunehmen, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag, um sich für die Prüfung anzumelden
- Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen der letzten mündlichen oder praktischen Prüfungsleistung.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.
- Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.
Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung dauert ca. 6 bis 12 Monate. Die Dauer ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.
Das Verfahren der Fortbildungsprüfung beinhaltet:
- Anmeldung,
- Zulassung,
- Einladung,
- Durchführung aller Prüfungsteile,
- Ergebnisfeststellung
- Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses
Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa 1 bis 3 Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
- Fortbildungsprüfung nach BBiG Anmeldung
- Fortbildung, um eine höherqualifizierende Berufsbildung zu erlangen
- Mehrere Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung
- Schreiben jeweils unterschiedliche Prüfungsvoraussetzungen vor
- 400 bis 1600 Stunden Lernumfang je nach Fortbildungsstufe
- Bestehen der Prüfung: Fortzubildende dürfen Abschlussbezeichnung der jeweiligen Fortbildungsstufe tragen. Diese können zum Beispiel sein:
- Geprüfter Berufsspezialist oder Geprüfte Berufsspezialistin, Fachberater oder Fachberaterin, sowie Servicetechniker oder Servicetechnikerin
- Bachelor Professional, Meister oder Meisterin, sowie Fachwirt oder Fachwirtin, beziehungsweise Fachassistent oder Fachassistentin
- Master Professional, sowie Betriebswirt oder Betriebswirtin
- Weitere Informationen in der Fortbildungsordnung der jeweiligen Berufsgruppe enthalten
- Inhalt der Prüfung
- Anforderungen der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Prüfungsverfahren
- Zuständig: in der Regel eine verantwortliche Kammer
- Ausnahme: anderweitige Bestimmung durch Land oder Bund
- Ausnahme: Ausbildung hat in der Zuständigkeit des öffentlichen Dienstes oder von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts stattgefunden
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
- die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für die Berufe im öffentlichen Dienst
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.