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Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Rheinland-Pfalz 99018145261000, 99018145261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018145261000, 99018145261000

Leistungsbezeichnung

Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Leistungsbezeichnung II

Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Verzicht auf Approbation (Synonym), Apotheker (Synonym), Apothekerin (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheut Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Volltext

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Verzichtserklärung

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu zwei Arbeitswochen.

Frist

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Approbation als Apotheker Verzicht
  • Wenn Sie auf ihre Approbation als Apotheker verzichten möchten, müssen Sie eine schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle stellen
  • Wenn Sie den Verzicht unter einer Bedingung oder unter Vorbehalt erklären, ist er nicht wirksam.
  • Zuständige Stelle: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Apothekerberuf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist.

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Dienstort Mainz

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein