Auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Psychologischer Psychotherapeut (Synonym), Psychotherapeut (Synonym), Psychologische Psychotherapeutin (Synonym), Psychotherapeutin (Synonym)
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
28.03.2025
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Auf die Approbation, die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung und die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Nicht wirksam ist ein Verzicht, wenn er unter einer Bedingung erklärt wird. Die Erklärung des Verzichts kann nicht widerrufen werden.
Sie reichen Ihre Verzichtserklärung zusammen mit Ihrer Approbationsurkunde im Original bei der zuständigen Stelle ein.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Verzichtserklärung auf die Approbation als Psychotherapeut Entgegennahme
- Wenn Sie auf die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Stelle
- Zuständige Behörde: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht