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Leasingbriefauskunft beantragen

Rheinland-Pfalz 99036012023000, 99036012023000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036012023000, 99036012023000

Leistungsbezeichnung

Leasingbriefauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

finanziertes Fahrzeug zulassen (Synonym), Fahrzeugfinanzierung (Synonym), Leasingfahrzeug zulassen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Fahrzeugbesitz (1090200)
  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Fachlich freigegeben durch

FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

Kommunale Regelungen

Teaser

Wenn Sie prüfen möchten, ob der Fahrzeugbrief bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist, dann können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.

Volltext

Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt der Kredit- oder Leasinggeber im Regelfall den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
  • Bei der Zulassungsbehörde kann Auskunft darüber beantragt werden, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden