Leasingbriefauskunft beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
finanziertes Fahrzeug zulassen (Synonym), Fahrzeugfinanzierung (Synonym), Leasingfahrzeug zulassen (Synonym)
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
13.02.2025
Fachlich freigegeben durch
FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz
Wenn Sie prüfen möchten, ob der Fahrzeugbrief bei Ihrer Zulassungsbehörde eingegangen ist, dann können Sie eine Leasingbriefauskunft anfordern.
Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.
- Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt der Kredit- oder Leasinggeber im Regelfall den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
- Bei der Zulassungsbehörde kann Auskunft darüber beantragt werden, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.