Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Inhalt
Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Begriffe im Kontext
BUS (Synonym), Kraftomnibusse (Synonym), Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr (Synonym), Ausflugsfahrten (Synonym), Busvermietung (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Ferienreise (Synonym), Verlängerung Kraftomnibusse (Synonym), Kraftomnibusverkehr (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Ferienzielreisen (Synonym), Omnibus (Synonym), Mietbus (Synonym), Omnibusverkehr (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
19.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.
- aktuelle und auslaufende Genehmigung
- Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
3 Monat(e)
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
- für die Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden
- Gelegenheitsverkehr
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
- Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
- Verlängerung spätestens nach 10 Jahren notwendig
- Geltungsdauer Verlängerung: ebenfalls höchstens 10 Jahre