Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Schallschutz

Rheinland-Pfalz 99063008080000, 99063008080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063008080000, 99063008080000

Leistungsbezeichnung

Schallschutz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

bei Lärmvorsorge (Rechtsanspruch):

  • § 41 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
  • Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)
  • rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss

bei Lärmsanierung (kein Rechtsanspruch, freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers Bund bzw. Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel):

  • Haushaltsgesetz des Bundes bzw. des Landes
  • Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)
  • Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) 

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Passiver Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen:
75-prozentige Erstattung für Aufwendungen bei schalltechnisch erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen zur Verbesserung der Lärmsituation in schutzbedürftigen Räumen (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüfter), Voraussetzung: rechnerisch ermittelter Lärmbeurteilungspegel überschreitet den maßgeblichen Immissionsgrenzwert

Anwendungsbereich:
Schallschutzmaßnahmen für Wohngebäude an Bundes- bzw. Landesstraßen  im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen).

Nutzer:
Haus- oder Wohnungseigentümer.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erstattung der Aufwendungen, nach Möglichkeit begründende Angaben über Nutzung und Lage der Räume

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beantragung soll im Regelfall vor der Ausführung der Lärmschutzmaßnahme/n erfolgen.

Über die Erstattung ist eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Träger der Straßenbaulast, vertreten durch den zuständigen regionalen Landesbetrieb Mobilität, abzuschließen.

Der Erstattungsbetrag wird nach Fertigstellung der Schutzmaßnahme und Prüfung der Originalrechnungen gezahlt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Antragsteller in Rheinland-Pfalz wenden sich an den regional zuständigen Landesbetrieb Mobilität.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal