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Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Rheinland-Pfalz 99108014042000, 99108014042000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108014042000, 99108014042000

Leistungsbezeichnung

Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Leistungsbezeichnung II

Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Absperrgeländer (Synonym), Verkehrsschilder (Synonym), Lichtsignalanlage (Synonym), Poller (Synonym), Verkehrssicherheit (Synonym), Straßenmarkierung (Synonym), Gefahrenstelle (Synonym), Ampel (Synonym), Sperrpfosten (Synonym), Schranke Straße (Synonym), Parkscheinautomat (Synonym), Fußgängerüberweg (Synonym), Beschilderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Aufstellung (042)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)
  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Sperrpfosten und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
  • eine neue Fußgängerampel
  • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
  • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

Erforderliche Unterlagen

Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.

Bearbeitungsdauer

Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.

Frist

Es gibt keine Fristen zu beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verkehrszeichen Aufstellung
  • Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
  • Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
  • Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel
    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Sperrpfosten und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten
  • Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufstellung von VZ oder VE einreichen
  • Vorschlag sollte begründet werden
  • zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.

Formulare

nicht vorhanden